
Bio-Produkte
Die Produktion von Bio-Lebensmitteln muss den Anforderungen des ökologischen Landbaus unter Berücksichtigung der Umwelt und des Tierschutzes entsprechen. Das bedeutet, dass Bio-Produkte keine künstlichen Zusatzstoffe enthalten dürfen. In Verordnungen und Vorschriften wird definiert, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um ein Produkt als Bio zu verkaufen. Bio-Produkte sind am Bio-Logo zu erkennen.
Europäisches Bio-Logo
Das europäische (EU) Bio-Logo wurde 2010 gegründet und existiert seit mehr als 10 Jahren. In den letzten Jahren hat die ökologische Landwirtschaft in Europa an Bedeutung gewonnen und das Angebot an ökologischen Produkten ist gewachsen. Das Bio-Logo sorgt dafür, dass Bioprodukte von den Verbrauchern leicht erkannt werden, und es hilft den Landwirten auch, ihre Bioprodukte in der EU zu verkaufen.
Vertrauenswürdigkeit
Das EU-Bio-Logo ist verpflichtend für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel in Europa. Außerdem darf das Label nur für Produkte verwendet werden, die zu mindestens 95% aus Bio-Zutaten bestehen und die restlichen 5% müssen zusätzliche strenge Bedingungen erfüllen. Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen vertritt die Öko-Kontrollstellen, die nach der EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau und der schweizerischen Bio-Verordnung staatlich zugelassen sind. Mit seinen Mitglieds-Kontrollstellen führt der BVK ca. 90% aller deutschen Bio-Kontrollen durch. Die Kontrollstellen kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen in ökologische Lebensmittel zu fördern, und es ist auch einfacher, die Kontrollprogramme der Behörden zu unterstützen.
Bio Registrierung
Alle deutschen* Unternehmen, die Bioprodukte an Verbraucher verkaufen (sowohl Online-Webshops als auch physische Geschäfte) müssen sich bei einer der deutschen, von staatlich anerkannten Kontrollstellen registrieren lassen. Auch wenn diese Produkte nur von Einzelhändlern verkauft werden. Ein Geschäft darf nur mit nachweislich zertifizierten Bio-Produkten handeln. Das bedeutet, dass sowohl der Lieferant als auch der Hersteller zertifiziert sein müssen.
*Für Unternehmen in anderen EU-Ländern (wie Polen oder Österreich) gibt es andere Behörden, die prüfen. Eine vollständige Liste der Behörden finden Sie auf der Website der Europäischen Union.
Nach den europäischen Bio-Gesetzen und -Verordnungen ist eine Zertifizierung für die folgenden Tätigkeiten erforderlich:
- Landwirtschaftlicher Betrieb (Viehzucht und Pflanzenbau) oder Aquakultur
- Verarbeitung von Bio-Produkten
- Handel mit Bio-Produkten
- Lagerung von Bio-Produkten
- Import von Bio-Produkten
- Verkaufsstelle für Bio-Produkte (Supermarkt, Marktstand, Fachgeschäft, Bioladen)
Registrierung und Zertifizierung
Als Webshop-Betreiber, stationärer Hande, Produzent oder Zwischenhändler sind Sie dazu verpflichtet, sich von einer staatlich anerkannten Biokontrollstelle zertifizieren zu lassen.
Es gibt keine gesonderte Regelung für Dropshipment-Webshops. Ein Webshop, der Bioprodukte bezieht, unterliegt den gleichen Zertifizierungskriterien wie ein normaler Webshop.
Resümee:
- Wenn Sie die Bio-Produkte von Vehgro kaufen und weiterverkaufen, ist eine Zertifizierung notwendig
- Ein Private Label-Produkt kann nur mit einem Bio-Logo versehen werden, wenn Ihr Unternehmen selbst zertifiziert ist.
- Auch Nutzer des Streckengeschäftes unterliegen der Zertifizierungspflicht.