Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VehGro lauten:
ART. 1 Angebote/Verträge
1.1 Alle Angebote der VehGro sind unverbindlich und die VehGro behält sich ausdrücklich das Recht vor, ihre Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, insbesondere, wenn dies auf Grund von (gesetzlichen) Vorschriften erforderlich wird.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und für Verträge bzw. Vereinbarungen mit VehGro.
1.3 Abgesehen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann VehGro zusätzliche Bedingungen, die sich spezifisch auf die Transaktionsart bzw. die Art der Dienstleistung beziehen, anwenden. Die ergänzenden Bedingungen sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Es wird davon ausgegangen, dass ein Abnehmer, der gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit VehGro einen Vertrag abgeschlossen hat bzw. eine Vereinbarung eingegangen ist, eventuelle, im Anschluss von ihm mündlich oder schriftlich aufgegebene Bestellungen oder einzugehende Verträge, unter Akzeptanz der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeht ohne dass dies ausgesprochen werden muss.
1.5 Kontakt Anbieter:
VehGro B.V.
Wienerstraße 22
48455 Bad Bentheim
Deutschland
Telefon: +49 592 4680 4998
Email: support@vehgro.com
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Impressum.
ART. 2 Angebote/ Bestellungen
2.1 Die Preisverzeichnisse, Veröffentlichungen auf der Homepage sowie Preisangaben auf VehGro-Shop stellen kein Angebot dar.
2.2. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, dies wird im Angebot anders angegeben.
2.3 Für verspätete oder unbrauchbare Lieferungen von Bestellungen oder Mitteilungen infolge von Internetnutzung oder jedweder anderen Kommunikationsart im Verkehr mit Vehgro, ist Vehgro nicht haftbar, es sei denn, die Verfehlungen lassen nachweislich auf grobe Nachlässigkeiten seitens Vehgro schließen.
2.4 VehGro behält sich das Recht vor Aufträge jederzeit stornieren zu können. Sollte bereits eine Zahlung geleistet worden sein, wird diese selbstverständlich zurückerstattet.
2.5 Wird nach der Ausstellung einer Proformarechnung keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen seitens des Kunden geleistet, wird ein Auftrag automatisch storniert.
ART. 3 Versandkosten/Bezahlung
3.1 Die Produkte von VehGro werden zu den Preisen, die zum Datum des Versands ab Lager von VehGro gelten, geliefert. Die Dienstleistungen von VehGro werden zum Preis, den VehGro nach Erbringung der Dienstleistung auf die bei VehGro übliche Weise berechnet, erbracht.
3.2 Für Bestellungen innerhalb von Deutschland, rechnen wir ab €7,95 Versandkosten pro Paket bis 23 Kilo. Paletten-Versand innerhalb Deutschland ab € 69,50/EURO-Palette.
Weitere aktuelle Informationen zu Versandkosten finden sich im Bereich Versandinformationen.
3.3 Bezahlungen sind möglich mittels Überweisung, Sofortbanking, PayPal, Vorauskasse und auf Rechnung. Nach Erhalt der Zahlung des gesamten Kaufbetrags inkl. Aufschläge wie Transportkosten, wird Ihre Bestellung verschickt. Eventuelle abweichende Absprachen nur nach Rücksprache mit und nach Bestätigung seitens VehGro.
3.4 Eine nicht fristgerechte Zahlung erlaubt es VehGro, ihrerseits ihre Leistung in Folge der vorliegenden und/oder anderer Vereinbarungen mit dem Abnehmer auszusetzen oder aber zu lösen, ohne dass der Abnehmer ein Recht auf Schadensersatz oder Lösung der Vereinbarung hat und unbeschadet dem Recht auf Grund von eventuellen Verlusten, Gewinnverlusten sowie weiteren Folgeschäden.
3.5 Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, Verrechnungen vorzunehmen.
3.6 In Behandlung genommene Reklamationen und/oder Garantieansprüche geben kein Recht, Zahlungen auszusetzen oder ausstehende Beträge nur teilweise zu begleichen.
3.7 Sollte der Abnehmer die Rechnung am Verfalltag nicht bar beglichen haben, so ist er VehGro ohne vorherige Inverzugsetzung pro Tag Zinsen in Höhe von 0,1% über den ausstehenden Betrag schuldig unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Höchstbeträge.
3.8 Die Bezahlung muss, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, mittels Bank und vorab der tatsächlichen Lieferung der Produkte erfolgen. Für den Fall, dass VehGro eine Rechnung zuschickt, hat die Bezahlung innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, schriftlich wurde etwas anderes vereinbart.
3.9 Vom Abnehmer geleistete Zahlungen gleichen stets diejenigen Zinsen und Kosten sowie im Anschluss daran jene fälligen Rechnungen aus, die zu diesem Zeitpunkt die längste Zeit unbeglichen waren, auch wenn der Abnehmer bei der Zahlung angibt, der beglichene Betrag bezöge sich auf eine später ausgestellte Rechnung.
3.10 Sollte der Abnehmer den von ihm geschuldeten Betrag nicht innerhalb der benannten Frist beglichen haben und VehGro auf juristischem oder anderem Wege zu einem Inkassoverfahren übergegangen sein, ist der Abnehmer angehalten, VehGro die diesbezüglich anfallenden Kosten zu vergüten.
3.11 VehGro ist zu allen Zeiten dazu berechtigt, einzufordern, dass der Abnehmer ausreichende Sicherheiten für die Zahlung der von VehGro erbrachten Leistungen auf eine von VehGro zu benennende Weise erbringt.
3.12 Ersatzprodukte werden unter Anrechnung der Ersatzkosten und ausschließlich nach vorherigem Einverständnis und ausschließlich mit Blick auf die Bezahlung bewilligt. VehGro garantiert nicht das fristgerechte Anbieten der Ersatzprodukte.
Art. 4 Dropshipment
4.1 Dropshipping ist der Prozess, bei dem der Verkäufer (VehGro), der Käufer (zahlender Kunde VehGro), die Möglichkeit bietet, Produkte zu kaufen, die dann vom Verkäufer auf Lager gehalten werden. Verbraucher können diese Produkte beim Käufer zu einem vom Käufer bestimmten Verkaufspreis bestellen. Nach einem Verkauf schickt der Käufer den Packzettel per E-Mail an den Verkäufer. Der Verkäufer kommissioniert und verpackt die Bestellung und sendet die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden an die Kunden, und zwar so, dass die Kunden nicht sehen, dass die Produkte vom Verkäufer stammen (wenn möglich).
4.2 Drop-Shipment-Aufträge, bei denen Bestellungen an eine andere Lieferadresse als die Adresse des Käufers geschickt werden, unterliegen ebenfalls diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.3 Die Produkte werden per Paketversand an die angegebene Lieferadresse des Kunden geschickt, wobei der Kunde für den Empfang unterschreiben muss. Das Fehlen einer Unterschrift oder die Anfechtung des Empfangs eines Produkts entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer.
4.4 Das Risiko der Beschädigung und des Verlusts der Produkte geht unmittelbar nach Übergabe der Produkte an den (externen) Spediteur auf den Kunden über, dasselbe gilt für Beschädigungen oder Verlust von Rücksendungen.
4.5 Im Falle von Rücksendungen wird der Auftraggeber den Kontakt mit dem Kunden aufrechterhalten. Der Käufer wird einen Kunden im Falle einer Rücksendung niemals an den Verkäufer verweisen. Der Verkäufer bewertet das Produkt nach rechtzeitiger Ankunft auf Mangelhaftigkeit. Dieser Grad bestimmt die Höhe der Rückerstattung oder des Ersatzes. Wenn der Verkäufer das Produkt als fehlerhaft beurteilt und dies auf eine Ursache auf Kosten und Risiko des Verkäufers zurückzuführen ist, schickt der Verkäufer dem Kunden ein neues Produkt. Die Transportkosten für die Rücksendung des defekten Produkts und die Rücksendung eines neuen Produkts gehen zu Lasten des Verkäufers. Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Fehler am Produkt nicht auf seine Kosten und sein Risiko geht, benachrichtigt er den Käufer und sendet das Produkt auf Kosten und Risiko des Käufers an diesen zurück.
4.6 Der Käufer hält den Verkäufer frei von Ansprüchen von Personen, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen registriert oder verarbeitet werden, oder von Ansprüchen Dritter, sei es aufgrund von Schäden, Bußgeldern, Vergleichen, Vorschlägen für kriminelle Transaktionen oder anderweitig, und hält den Verkäufer in vollem Umfang von allen diesen Ansprüchen frei.
4.7 Der Käufer garantiert, dass er die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers oder des Lieferanten des Verkäufers in Bezug auf die Produkte nicht verletzt.
4.8 Die Preise der Produkte können sich (täglich) ändern. Die vom Käufer zu zahlenden Preise sind die Preise zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer.
4.9 Die Versand-, Lager- und Bearbeitungskosten werden über Vorausrechnungen abgerechnet. Diese Vorschussrechnungen müssen (monatlich) im Voraus bezahlt werden. Wenn die Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt wird, können die Lieferungen von VehGro stagnieren. Diese Kosten sind in einem separaten Anhang aufgeführt.
ART. 5 Lieferzeit
5.1 Alle Artikel des Onlineshops sind für gewöhnlich auf Lager innerhalb von 1-7 Werktagen lieferbar. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Artikel zeitweise nicht vorrätig ist oder aus dem Bestand genommen wurde. In einem solchen Fall werden Sie diesbezüglich per E-Mail oder telefonisch informiert und VehGro stoppt Ihre Bestellung. Sollte eine Nachlieferung schlussendlich nicht mehr möglich sein, werden Sie diesbezüglich informiert. Zunächst geht VehGro davon aus, Ihre Bestellung innerhalb von 1-7 Werktagen (nach Erhalt Ihrer Bestellung) zu liefern. Alle erwähnten oder benannten Lieferfristen sind lediglich indikativ und können daher auch nicht zu irgendeinem Haftungsrecht führen. Falls der Käufer mit irgendeiner Bezahlung im Verzug ist, ist VehGro dazu berechtigt (die Ausführung der) den betreffenden Vertrag und die damit zusammenhängenden Vereinbarungen auszusetzen oder aber zu lösen.
5.2 Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Übereinkunft hinsichtlich aller technischen Details getroffen wurde und nachdem alle für die Ausführung der Vereinbarung notwendigen Daten und/oder Zeichnungen im Besitz von VehGro sind.
5.3 Benannte Lieferfristen sind als ungefähre Angabe zu verstehen.
5.4 Die vereinbarten Lieferfristen bedeuten nicht, dass VehGro nach Verstreichen derselben von Rechtswegen her in Verzug ist, hierzu bedarf es stets einer weiteren schriftlichen Inverzugsetzung, wobei VehGro eine Frist von mindestens 14 Tagen eingeräumt wird, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
5.5. Überschreitung eines Liefertermins gibt dem Abnehmer niemals das Recht auf irgendeine Schadensersatzforderung, eine Entbindung von der Vereinbarung oder jedwede andere Handlung gegen VehGro. Anders verhält es sich nur bei vorliegendem Vorsatz oder vorliegender Fahrlässigkeit seitens VehGro oder ihres Führungspersonals oder falls die Lieferfrist um mehr als drei Monate überschritten wird. In diesem Fall hat der Abnehmer das Recht, die Vereinbarung zu lösen, dies jedoch ohne Haftungsansprüche oder jedwede Schadensersatzforderung geltend machen zu können.
ART. 6 Höhere Gewalt
Sollte VehGro auf Grund von höherer Gewalt daran gehindert werden, die Vereinbarung teilweise oder zur Gänze zu erfüllen und/oder daran gehindert sein, die Vereinbarung fristgerecht zu erfüllen, ist VehGro nicht für irgendeinen Schaden haftbar. Unter höherer Gewalt wird jedweder Mangel verstanden, der VehGro nicht zu Lasten gelegt werden kann, da dieser Mangel weder VehGro zugeschrieben werden kann noch laut Gesetz, laut Rechtsakt oder nach allgemeiner Verkehrsauffassung zu VehGros Lasten geht.
ART. 7 Eigentumsvorbehalt
Der Besitz gelieferter Produkte geht erst dann auf den Käufer über, sobald der Käufer die auf Grund jedweder Vereinbarung zu Gunsten von VehGro bestehende Schuld zur Gänze beglichen hat. Das Risiko in Bezug auf die Produkte geht erst ab dem Moment der Ablieferung auf den Käufer über.
ART. 8 Reklamationen und Haftung
8.1 Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Produkte direkt nach Ablieferung zu untersuchen, um festzustellen, ob diese der Vereinbarung entsprechen.
8.2 Reklamationen im Allgemeinen sowie Beschwerden über Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Liefergegenstände bzw. Rechnungen oder aber innerhalb von acht Tagen nachdem ein eventueller Mangel in Bezug auf die Liefergegenstände entdeckt wurde bzw. entdeckt hätte werden müssen, schriftlich und mit einer angemessenen Beschreibung der Beschwerde VehGro kenntlich zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist wird davon ausgegangen, VehGro sei ihren Verpflichtungen korrekt nachgekommen und es wird angenommen, der Abnehmer habe die Gegenstände bzw. Rechnungen als korrekt anerkannt.
8.3 Nach Verstreichen der vorgenannten Frist wird davon ausgegangen, VehGro habe ihre Verpflichtungen korrekt erfüllt und der Abnehmer habe die Gegenstände bzw. Rechnungen als korrekt anerkannt.
8.4 Reklamationen geben dem Abnehmer niemals das Recht, Bezahlungen auszusetzen.
8.5 Falls eine Reklamation von VehGro als begründet bewertet wird, hat VehGro das Recht, aus folgenden Möglichkeiten zu wählen: A: die Rechnung anzupassen und den Rechnungsbetrag entsprechend zu ändern; B: das gelieferte Produkt durch ein Produkt mit ähnlichen Spezifikationen zu ersetzen; C: das gelieferte Produkt zurückzunehmen und die Vereinbarung zu lösen unter Rückerstattung des vom Abnehmer bezahlten Rechnungsbetrags ohne zu jedwedem Schadensersatz angehalten zu sein.
8.6 Der Abnehmer hat, sollte sich ein solcher Fall ergeben, VehGro unverzüglich die Möglichkeit einzuräumen, eventuelle Mängel zu korrigieren.
ART. 9 Widerrufsrecht
Während der Reklamationsfrist (8 Tage) wird der Käufer sorgsam mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in jenem Maße entpacken oder nutzen, welches erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt zu behalten wünscht. Falls er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt inklusive aller gelieferten Zubehörteile und in Originalzustand und -verpackung gemäß der von VehGro übermittelten, angemessenen und deutlichen Anweisungen an VehGro zurückschicken. Falls der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, gehen höchstens die Kosten der Rücksendung zu seinen Lasten. Falls der Käufer bereits einen Betrag bezahlt hat, wird VehGro diesen Betrag schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rücksendung oder des Widerrufs, rückerstatten. Sollte der Käufer nicht über ein Widerrufsrecht verfügen, kann dies von VehGro nur ausgeschlossen werden, falls VehGro dies deutlich im Angebot, zumindest frühzeitig vor Abschluss der Vereinbarung, angegeben hat. Der Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur möglich bei Produkten:
- die von VehGro gemäß Spezifikationen des Käufers gefertigt wurden (spezifische Produkte oder maßgeschneiderte Produktion) und somit nicht wiederverkäuflich sind;
- die deutlich persönlicher Natur sind;
- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgeschickt werden können;
- die schnellverderblich sind oder einem raschen Verfall (Alterung) unterliegen (Lebensmittel);
- deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die VehGro keinen Einfluss hat, unterliegt.
ART. 10 Garantie/ Haftungsbeschränkung
10.1 VehGro bürgt für die gute Qualität der von ihr gelieferten Produkte (jeweils gemäß den gelieferten Spezifikationen).
10.2 Weder Vehgro noch Dritte, die VehGro zum Zwecke des Zustandebringens oder der Ausführung jedweder Vereinbarung einbezieht, sind für irgendeinen Schaden, welcher sich aus der Vereinbarung ergibt oder mit ihr im Zusammenhang steht und den der Abnehmer oder einer, der bei der Ausführung der Vereinbarung einbezogenen Dritten direkt oder indirekt erleidet, ungeachtet welche Ursache zu Grunde liegt, haftbar.
10.3 Unbeschadet des Vorgenannten, ist VehGro in jedem Fall niemals haftbar:
- auf Grund einer nichterfolgten oder nicht fristgerechten Lieferung;
- für Daten in Prospekten, Katalogen, Reklamematerialien, Angeboten und dergleichen
- im Falle nicht-zurechenbarer Mängel (höhere Gewalt)
- für Unternehmens- und/oder Folgeschäden, aus welchem Grund diese auch entstehen;
- für Schäden, die unter Vorsatz oder auf Grund grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern verursacht werden;
- für Schäden infolge des Verlusts irgendwelcher auf magnetischen Informationsträgern gespeicherter Daten;
- für Schäden, die durch die Nutzung eines mit dem Telefonnetz verbundenen Modems entstehen, worunter der Verlust von Daten, die Verfremdung von Daten, die inkorrekte Transmission von Daten, die Beschädigung von Daten oder anderer Datenbestände ebenso wie das dauerhafte Offenstehen von Telefonleitungen fallen.
10.4 Sollte VehGro in irgendeinem Fall, trotz des Vorgenannten, für irgendeinen Schaden haftbar sein, akzeptiert VehGro die Haftung lediglich zu dem Maße, zu dem diese Haftung von ihrer Versicherung gedeckt wird und bis zu dem Betrag, der von der Versicherung ausgezahlt wird.
10.5 Sollte die Versicherung in irgendeinem Fall keine Auszahlung vornehmen, ist VehGro niemals für mehr als den Rechnungsbetrag der betreffenden Vereinbarung haftbar.
10.6 Der Abnehmer wird VehGro hinsichtlich aller Haftungsansprüche seitens Dritter gegenüber VehGro bewahren.
10.7 Die in diesen Bedingungen benannten Ausschlüsse bzw. Einschränkungen der Haftbarkeit gelten nicht, sofern der Schaden Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens VehGro oder ihres leitenden Personals ist.
ART. 11 Nicht zurechenbare Mängel
11.1 Sollte nach Zustandekommen des Vertrags, VehGro diesen auf Grund von Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechtigterweise nicht zu erwarten waren oder aber VehGro nicht bekannt hätten sein können, nicht erfüllen kann, gilt dies im Hinblick auf den Abnehmer für VehGro als ein nicht zurechenbarer Mangel (höhere Gewalt).
11.2 Unter Umstände, wie sie unter 10.1 erläutert werden, fallen in jedem Falle Streik, behördliche Maßnahmen, Verspätungen bei der Anlieferung, Ausfuhrverbot, Aufstände, Krieg, Mobilisierung, Transportblockaden, Einfuhrschranken, Nachlässigkeit von Lieferanten und/oder Herstellern von VehGro ebenso wie von Hilfspersonal, Krankheit von Personal, Funktionsfehler bei Hilfs- und Transportmitteln, Aussperrungen oder andere Arbeitsstörungen; (extremer) Kursabfall auf den Finanzmärkten und Vorfälle, die VehGro nachvollziehbarerweise nicht versichern kann.
11.3 VehGro hat im Falle von höherer Gewalt das Recht, ihre Verpflichtungen aufzuschieben. VehGro ist gleichsam berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise zu lösen oder aber zu fordern, dass der Gegenstand der Vereinbarung dahingehend geändert wird, dass eine Ausführung möglich bleibt. In keinem Fall ist VehGro angehalten, irgendein Bußgeld oder irgendeinen Schadensersatz zu zahlen. VehGro behält das Recht auf Vergütung bereits verrichteter Tätigkeiten und angefallener Kosten.
11.4 VehGro hat keine Befugnis zum Aufschub, sollte die Erfüllung anhaltend unmöglich sein oder die zeitweise Verhinderung länger als sechs Monate anhalten. In diesen Fällen kann die Vereinbarung auf Antrag der erst handelnden Partei gelöst werden, ohne dass der Abnehmer jedoch Recht auf Vergütung oder irgendeine Form von Schadensersatz hat.
ART. 12 Entbindung
12.1 Falls der Abnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber VehGro nicht, nicht fristgerecht oder unzureichend nachkommt oder falls seine Insolvenz beantragt wird/wurde, er für insolvent erklärt wurde, er einen Zahlungsvergleich beantragt oder seinen Kreditoren oder einen Teil von ihnen eine Regelung oder ein Abkommen anbietet, des Weiteren bei Pfändung seiner Aktiva oder eines Teils der Aktiva oder er zum Verkauf oder zur Liquidierung seines Unternehmens übergeht, ebenso im Falle von Ableben, Entmündigung oder falls er auf andere Weise die Führung über sein Unternehmen, seine Angelegenheiten oder über einen Teil derselben verliert, ist der Abnehmer von Rechtswegen her in Verzug und ist jedwede Forderung, die VehGro zu seinen Lasten hat oder erhält, sofort und als Gesamtes einklagbar, ohne dass zu diesem Zwecke eine Inverzugsetzung notwendig ist.
12.2 Im Falle des Vorgenannten hat VehGro das Recht, ohne irgendeine Inverzugsetzung, ihrerseits die weitere Ausführung der Vereinbarung auszusetzen oder diese gänzlich oder teilweise zu lösen.
12.3 VehGro ist zu allen Zeiten zu Schadensersatzforderungen und zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände befugt.
11.4 Sollte der Abnehmer die Lösung der Vereinbarung wünschen, wird er in jedem Falle VehGro zunächst schriftlich in Verzug setzen und VehGro eine angemessene Frist einräumen, ihre Verpflichtungen doch noch erfüllen zu können oder aber Mängel, die der Abnehmer schriftlich genauestens zu umschreiben hat, zu beseitigen.
12.5 Der Abnehmer hat kein Recht, die Vereinbarung gänzlich oder teilweise zu lösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, falls er selbst bereits hinsichtlich seiner Verpflichtungen in Verzug ist.
12.6 Im Falle einer teilweisen Lösung kann der Abnehmer keine Ansprüche auf eine Rückgängigmachung bereits von VehGro erbrachter Leistungen geltend machen und VehGro hat uneingeschränktes Recht auf Vergütung der bereits von ihr erbrachten Leistungen.
ART. 13 Website/ Webshop B2B VehGroshop
13.1 Alle Bilder, Zeichnungen, Daten hinsichtlich Gewichten, Maßen, Farben etc., die auf der Website oder in Preisverzeichnissen und Prospekten zu finden sind, gelten nur ungefähr und können keinen Anlass für Schadensersatz und/oder Vertragslösung bieten.
13.2 Alle auf Grund oder während des Auftrags von VehGro gem. Absatz 12.1 erstellten Entwürfe, Abbildungen usw. bleiben Eigentum von VehGro und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder kopiert oder auf andere Weise vervielfältigt noch Dritten gezeigt oder auf irgendeine andere Weise genutzt werden.
ART. 14 Anwendbares Recht / zuständiger Richter
14.1 Auf alle Rechte, Verpflichtungen, Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
14.2 Das Gericht zu Arnhem (NL – z. Dt. Arnheim) befasst sich mit allen Rechtsstreitigkeiten, die zwischen VehGro und dem Abnehmer entstehen sollten, es sei denn, VehGro bevorzugt es, die Rechtsstreitigkeit dem zuständigen Richter am Wohnsitz des Abnehmers vorzulegen, unter Ausschluss solcher Rechtsstreitigkeiten, die in den Kompetenzbereich des niederländischen Kanton-Gerichts fallen.
14.3 Die vorliegenden, deutschsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Übersetzung aus dem Niederländischen. Trotz sorgfältiger Prüfung können Abweichungen zwischen der Original- und der deutschen Fassung auftreten. Bei etwaigen Unstimmigkeiten, Übersetzungsfehlern oder textuellen Abweichungen gilt stets die niederländische Originalfassung. Auf Grund der deutschen Übersetzung können keine Rechte geltend gemacht werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können beantragt werden bei:
VehGro
Telefon: +49 592 4680 4998
Email: support@vehgro.com